Sie soll eine Vereinheitlichung der Besteuerung von Kapitaleinkünften sein:
die Abgeltungssteuer
die Fakten:
- sie tritt am 1.1.2009 in Kraft
- sie beträgt 25% (zzgl. “Soli” und Kirchensteuer je nach Bundesland ca 28% insgesamt)
- fällig auf Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapierverkäufen (z.B. Aktien oder Fonds)
- Quellensteuer (Erhebung direkt beim Produktpartner z.B. Bank)
- Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens
- Wegfall der Spekulationsfrist von einem Jahr
Aber: alle bis zum 31.12.2008 erworbenen Anteile werden nach alter Steuergesetzgebung behandelt!
Sicherlich kann man jeden vermögenden Kunden darauf ansprechen sein Vermögen zumindest in Teilen in eine Police zu transferieren. Aber vergessen wir dabei nicht die kleinen, alltäglichen Sparverträge im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen. Hier bieten sich 2 Möglichkeiten:
- Umwandlung in eine BAV. Für die Berechnung eignet sich unser Powerrentenrechner ( auf der Angebots-CD unter Tools zu finden) ganz prima
- die Best Invest Vermögen aus der 3. Schicht als zusätzliche Versorgung im Alter
Vergessen Sie also nicht im Rahmen Ihrer Vorsorgegespräche Ihren Kunden nach seiner VL zu fragen und sich die Daten abzuspeichern. Eine neutrale Checkliste mit der Sie alle relevanten Daten für Riester, Rürup und VL bekommen, können Sie bei mir abfordern.















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